Anzug
Sicherheit für Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem Probanden-Register
von Grossrat Rolf Stürm, eingereicht 19.01.06
im Rat behandelt am 22.03.06
Sicherheit für Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem Probanden-Register
von Grossrat Rolf Stürm, eingereicht 19.01.06
im Rat behandelt am 22.03.06
- Vernehmlassung: Abänderungsantrag zum Humanforschungsgesetz
- Vernehmlassung der FDP/BS an die FDP/CH betreffend Humanforschungsgesetz
- Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der neuen Verfassungsbestimmung soll der Bund eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich erhalten. Das primäre Ziel einer solchen Regelung ist der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung. Basierend auf der neuen Verfassungsbestimmung sollen mit dem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) eine einheitliche, umfassende und abschliessende Bundesregelung geschaffen und die auf Verfassungsebene genannten Grundsätze konkretisiert werden.
Verfahren eröffnet am: 01.02.2006 Frist abgelaufen am: 31.05.2006
Eröffnung
Publikation: BBl 2006 1891 (14.02.2006)
Unterlagen: Vorlage Verfassung | Vorlage Gesetz | Bericht Verfassung | Bericht Gesetz | Begleitschreiben FL | Begleitschreiben polit. Parteien | Begleitschreiben inter. Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht